Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Hagner, Industrieservice Baustoffrecyling e.K.
1. Geltung
Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu unseren nachstehenden Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils neuesten Fassung und gelten mit Ausnahme unseres Lieferscheins oder unserer Auftragsbestätigung oder unserer Rechnung als anerkannt. Hiervon abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn wir Ihnen schriftlich zugestimmt haben. Dieses gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis davon unsere Lieferungen und Leistungen ausführen.
2. Zahlungsbedingungen
Unsere Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungen können mit befreiender Wirkung brutto nur an uns direkt erbracht werden. Unsere Rechnungen sind nach Erhalt ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig. Beanstandungen werden nur innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung berücksichtigt. Schecks und Wechsel werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung entgegen genommen. Die Aufrechnung seitens des Käufers ist nur mit unbestrittenen bzw. rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur mit unserer Zustimmung möglich. Sämtliche Zahlungen werden gemäß §367 BGB zunächst auf Kosten, Zinsen und dann auf die Hauptsache verrechnet.
3. Lieferbedingungen
Für die richtige Auswahl des angebotenen Materials ist allein der Käufer verantwortlich. Lieferungen erfolgen frei verladen nach Gewicht ab Verkaufslager Röppisch für Rechnung und Gefahr des Käufers, ansonsten nach vereinbarter Lieferung Baustelle oder zum Bestimmungsort. Dabei werden befahrbare Anfuhrwege und unverzügliche Entladung durch den Abnehmer vorrausgesetzt; anderenfalls haftet er für entstandene Schäden und zusätzliche Aufwendungen. Ist die Zufahrt zur Abladestelle aus irgendwelchen Gründen nicht möglich, so erfolgt die Entladung an der Stelle, bis zu welcher das Fahrzeug ungehindert gelangen kann. Teilieferungen sind zulässig. Für Lieferungen gelten die vereinbarten Liefertermine.
4. Gewährleistung
Bei Vorliegen eines Mangels behalten wir uns das Recht auf kostenverhältnismäßige Nachlieferung in angemessener Zeit nach Absprache vor. Mängelrügen sind in jedem Fall vor Verbindung, Vermischung und Vermengung und ansonsten unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Leistungsempfang schriftlich bei uns geltend zu machen. Dieses gilt bei üblicher Eingangsprüfung acuh für nicht erkennbare Mängel.
5. Haftung
Gegen uns gerichtete Ansprüche auf Ersatz von Schäden jedweder Art schließen wir aus. Wir haften nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie in Fällen der Verletzung von Kardinalspflichten.
6. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Vertragspartner unser Eigentum. Zur Weiterverwendung und Weiterveräußerung ist der Vertragspartner nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt hiermit seine Forderung aus der Weiterveräußerung und Weiterverwendung in Höhe unserer Auftragssumme an uns ab.
Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Zur Einziehung der abgetretenen Forderung ist der Vertragspartner ermächtigt. Wir können bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung der Insolvenz, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichverfahrens oder sonstigem Vermögensverfall des Vertragspartners verlangen, dass der Vertragspartner uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. Bei Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware steht uns das Eigentum an der dadurch enstehenden Sache zu, und zwar im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Be- und Verarbeitung.
7. Datenschutz
Wir sind unter Beachtung der Vorschriften des Datenschutzgesetzes berechtigt, Daten des Zahlungs- und Warenverkehrs mit unseren Vertragspartnern zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln, soweit dieses für die übliche Betreuung und ordnungsgemäße Durchführung unseres Geschäftes erforderlich ist. Unsere Vertragspartner erteilen hiermit ausdrücklich Ihre Zustimmung.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist der Ort unseres Firmensitzes, Saalburg- Ebersdorf. Für Verträge mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentluichen Rechts wird das zuständige Amtsgericht des Saale-Orla Kreises vereinbart.
9. Festellung
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen verbindlich. Die Vertragsparten vereinbaren, die unwirksame Klausel durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel entspricht.
gez. Hagner (Stand 02/2017)